Sie haben ein Problem, das mit dem Verkehrsrecht in Zusammenhang steht? Wir sind Ihre Ansprechpartner, wenn es um die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen geht!
Wir beraten Sie in strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragen.
Die Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts umfasst die strafrechtlich relevanten Verstöße im Straßenverkehr, wie z.B. die Unfallflucht, die Gefährdung des Straßenverkehrs, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, die Trunkenheit im Verkehr und die fahrlässige Körperverletzung oder Tötung von anderen Verkehrsteilnehmern.
In dem verwaltungsrechtlichen Teil des Verkehrsrechts bearbeiten wir Mandate rund um die Ordnungswidrigkeitentatbestände und aus dem Bereich der Fahreignung (MPU). Hierunter Fallen z.B. Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol- und Drogeneinfluss.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie in Ihrer Situation einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht benötigen, dann können Sie sich gerne unverbindlich telefonisch mit unseren Anwälten in Verbindung setzen.