Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Sie Haben RECHTE!
Dem Verletzten einer Straftat stehen viele Rechte zu, die möglichst umfassend geltend gemacht werden sollten. Es besteht z.B. die Möglichkeit sich im Rahmen der Nebenklage dem Verfahren anzuschließen und Schmerzensgeld- uns Schadensersatzansprüche im Strafprozess (das so genannte Adhäsionsverfahren) geltend zu machen.
- Wir erklären Ihnen in aller Ruhe, welche Rechte Sie haben und was als geschädigter Zeuge im Strafverfahren gegen den Täter auf Sie zukommt.
- Wir können Schmerzensgeldansprüche für Sie durchsetzen.
- Wir übernehmen die Nebenklagevertretung im strafrechtlichen Verfahren.
- Wir erwirken Wegweisungen nach dem Gewaltschutzgesetz des gewalttätigen Ehe-/Lebenspartners aus der gemeinsamen Wohnung.
- Auf Wunsch stellen wir Kontakte zu Opferschutzorganisationen für Sie her.
Wenn Sie Opfer einer Straftat sind und Ihre Rechte umfassend wahrnehmen wollen, dann nehmen Sie kontakt mit uns auf.
Für das Opfer von besonders schwerwiegenden Straftaten besteht auch die Möglichkeit, sich einen Rechtsanwalt als Opferanwalt bestellen zu lassen. Viele der Geschädigten wissen jedoch nichts von ihren Rechten. Fragen Sie uns. Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen.
Wir bieten Ihnen die fachliche Kompetenz, die Sensibilität und die Erfahrung im Umgang mit Geschädigten, um Sie das gesamte Verfahren über zu begleiten.