Ein Großteil der Jobsuchenden informiert sich über das aktuelle Jobangebot im Internet. Nicht selten wird hierbei nach einem Nebenjob gesucht, bei dem bequem von zu Hause aus in Heimarbeit gearbeitet werden kann.
Ein Großteil der Nebenjobangebote im Internet mag vermutlich von seriösen Unternehmen oder Einzelpersonen stammen. Jedoch tummeln sich unter den potentiellen Arbeitgebern auch viele schwarze Schafe, die die Gutgläubigkeit der Jobsuchenden ausnutzen und nicht selten hohen finanziellen Schaden verursachen.
Häufig wird in den unseriösen Anzeigen mit unverhältnismäßig hohen Einkünften für einfache Tätigkeiten geworben. Oder es wird eine Stelle für ungelernte Arbeitskräfte ausgeschrieben, für die auf dem seriösen Arbeitsmarkt eine absolvierte Berufsausbildung vorausgesetzt wird.
In einigen Fällen gehen die Abzocker wesentlich geschickter und in zwei Stufen vor.
So wird anfangs eine Stelle für eine Tätigkeit ausgeschrieben, für die keine spezielle Ausbildung erforderlich ist. Z.B. als Haushaltshilfe für leichte Reinigungstätigkeiten. Wenn sich der Bewerber auf das Stellenangebot per Email meldet, wird ein kurzes Bewerbungsgespräch per Mail geführt. Oftmals ist der angebliche Arbeitgeber gerade nicht in Deutschland. Deshalb wird ausschließlich per Email oder SMS kommuniziert.
Ist das Vertrauen zum Bewerber hergestellt, wird durch den Betrüger die zweite Stufe eingeleitet.
Nun wird der Fokus nicht mehr auf die ursprünglich ausgeschriebene Reinigungstätigkeit gelenkt. Vielmehr geht es in vielen Fällen nunmehr darum, dass der Bewerber leichte Büro und Ablagetätigkeiten erledigen soll. Dazu soll dann auch die Vornahme von Finanztransaktionen gehören. Die Gründe für diese Bankgeschäfte sind vielfältig. Es geht oftmals um den Kauf von Einrichtungsgegenständen, Instrumenten oder Ähnlichem. Dem Bewerber wird in dieser Situation ein besonderes Vertrauen vorgegaukelt.
Der Arbeitgeber übersendet zum Zweck des Kaufs einen Scheck an den Bewerber. Der Bewerber wird dann aufgefordert, den Scheck bei seiner eigenen Bank einzulösen und die Gutschrift per Western Union oder Moneygram an den vermeintlichen Verkäufer zu überweisen. Dieser Verkäufer sitzt üblicherweise im Ausland.
Der Bewerber erhält nach der Einlösung des Schecks bei seiner Bank den angeblichen Kaufpreis auf sein Konto gutgeschrieben. Er hebt das Geld ab und transferiert es laut Anweisungen des Arbeitgebers per Überweisungsdienstleister ins Ausland. Häufig darf der Bewerber einen kleinen Teil des Geldes als Arbeitslohn behalten.
Das böse Erwachen folgt dann in der Regel zwei bis drei Wochen später. Nach diesem Zeitraum hat die Bank des Bewerbers entweder feststellen müssen, dass der Scheck des Arbeitgebers eine Fälschung gewesen ist, oder dass das zu belastende Konto nicht über die erforderliche Deckung verfügt hat. In der Folge wird dann der entsprechende Betrag von dem Bewerber zurückgefordert und sein Konto mit der Rückforderung der Bank belastet.
Die Täter erbeuten auf diese Weise von Arbeitssuchenden extrem hohe Summen. Der betrogene Arbeitssuchende steht häufig vor dem finanziellen Ruin, da er nicht ansatzweise über die von seiner Bank zurückgeforderten Beträge verfügt.
In den meisten Fällen sitzen die Täter im Ausland und es ist unmöglich die Drahtzieher ausfindig zu machen und Straf- oder Zivilrechtlich zu belangen.
Ob die Bank von dem Betrogenen den ausgezahlten Betrag überhaupt zurückverlangen darf, bedarf einer Überprüfung des konkreten Falles. Es bestehen aber durchaus Konstellationen, in denen die Rückforderungen der Banken einer rechtlichen Überprüfung nicht Stand halten.