So ernst Verhandlungen im Strafrecht sein können. Es gibt ab und zu Situationen in denen sich die Verfahrensbeteiligten ein Schmunzeln nicht verkneifen können.
Nachfrage des Gerichts: „Da war also ein Hund im Auto?“
Zeuge: „Ja“
Gericht: „und wo war der?“
Zeuge: „der saß auf dem Beifahrersitz“
Gericht: „der saß da?“
Zeuge: „naja, oder er lag da“
Gericht (irritiert): „saß oder lag?“
Zeuge: „der saß, lag oder stand da… Auf jeden Fall war er nicht angeschnallt…“